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Europa Nostra Award

Der Preis der Europäischen Union für das Kulturerbe wurde von der Europäischen Kommission im Rahmen der Umsetzung des Programms "Kultur" im Jahr 2002 eingeführt. Europa Nostra wurde für die Durchführung dieses Wettbewerbs ausgewählt, da die Organisation bei der öffentlichen Anerkennung herausragender Leistungen von Einzelpersonen oder Organisationen im Bereich Kulturerbe auf europäischer Ebene über langjährige Erfahrung verfügt.

Der Preis der Europäischen Union für das Kulturerbe / Europa Nostra Awards wird jährlich verliehen, um bewährte Verfahren im Bereich Erhaltung des materiellen Kulturerbes zu identifizieren und zu fördern, den grenzüberschreitenden Austausch von Wissen und Erfahrung in ganz Europa anzuregen, das öffentliche Bewusstsein und die Wertschätzung für das europäische Kulturerbe zu erhöhen und durch Vorbildfunktion zu weiteren beispielhaften Initiativen im Bereich Kulturerbe zu ermutigen.

Ausgezeichnet werden herausragende Leistungen zur Erhaltung des kulturellen Erbes in den folgenden Kategorien:

1.Erhaltung
2.Studien und wissenschaftliche Arbeiten
3.Herausragende Leistungen von Einzelpersonen oder Organisationen
4.Bildung, Ausbildung und Bewusstseinsbildung

Zu den Kriterien für die Bewertung der Bewerbungen zählen ausgezeichnete Arbeiten und vorbereitende Forschungen sowie die Achtung künstlerischer, kultureller und gesellschaftlicher Werte, des Umfeldes, von Authentizität und Integrität. Ein besonderes Augenmerk wird ferner auf Nachhaltigkeit, Interpretation und Präsentation, Bildungsarbeit, Finanzierung und Management sowie gesellschaftliche Verantwortung gelegt. Bewerben können sich kleine wie große Initiativen, die lokal, national oder international ausgerichtet sein können. Die Bewerbungen sollten ein Leistungsniveau aufweisen, das in einem europäischen Kontext als herausragend betrachtet werden kann.

Der Preis der Europäischen Union für das Kulturerbe / Europa Nostra Awards besteht aus zwei Wettbewerbsebenen. Bis zu sechs Projekte werden mit dem Hauptpreis prämiert, der mit einem Preisgeld in Höhe von 10.000 € dotiert ist. Bis zu fünfundzwanzig Projekte werden mit einem Preis ausgezeichnet.

Für weitere Informationen:
EUROPA NOSTRA
Heritage Awards Coordinator
Lange Voorhout 35
NL-2514 EC Den Haag, Niederlande
Tel. + 31 70 302 40 58
E-Mail: info@europanostra.org

Herunterladen des Bewerbungsformulars:
www.europanostra.org

Einsendeschluss:
Die aktuellen Fristen finden Sie unter www.europanostra.org.

Bewerbungsbedingungen:

Kategorie 1:ERHALTUNG

Herausragende Leistungen zur Erhaltung und Aufwertung des Kulturerbes in folgenden Bereichen:

•Architektonisches Kulturerbe: Einzelne Gebäude oder Gruppen von Gebäuden im ländlichen oder städtischen Umfeld.

•Gebäudeergänzungen oder -veränderungen oder neue Bauprojekte in historischen Vierteln.

•Industrie- und Maschinenbaustrukturen und -stätten.

•Kulturlandschaften: Historische städtische Bereiche oder Stadtlandschaften, städtische Plätze und Straßenzüge
•Historische Parks und Gärten, größere gestaltete Landschaftsgebiete oder Gebiete von kultureller, ökologischer und/oder landwirtschaftlicher Bedeutung.

•Archäologische Stätten, einschließlich Unterwasserarchäologie.

•Kunstwerke und Sammlungen: Sammlungen von künstlerischer und historischer Bedeutung oder alte Kunstwerke.

Die Projekte sollten die Restaurierung oder Erhaltung einer Struktur oder Stätte, deren Anpassung an neue Nutzungen, Gebäudeergänzungen oder -veränderungen oder Neugestaltung in Gebieten mit erhaltenem altem Bestand umfassen.

Die Gebäude / Stätten / Kunstwerke müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Gebäude oder Stätten, die regelmäßig von einer großen Zahl von Menschen genutzt werden, wie z.B. Schulen oder Bürogebäude, gelten als zugänglich. Private Gebäude oder Stätten, die regelmäßig für Besucher geöffnet sind, werden ebenfalls als zugänglich angesehen.

In das Projekt kann eine interpretative Darstellung für kulturelle oder Bildungszwecke integriert sein.
Vollendete Phasen von Großprojekten sind teilnahmeberechtigt. Die Bewerber sollten in der Beschreibung angeben, in welcher Beziehung die Phase zu dem Projekt als Ganzem steht und wann mit dem Fertigstellungstermin des gesamten Projektes zu rechnen ist.

Das Projekt muss in den letzten drei Jahren abgeschlossen worden sein:

Kategorie 2: STUDIEN UND WISSENSCHAFTLICHE ARBEITEN

Herausragende Forschungsarbeiten, die spürbare Auswirkungen auf die Erhaltung und Aufwertung des europäischen kulturellen Erbes in einem der in Kategorie 1 genannten Bereiche zur Folge haben.

Eingereicht werden können Studien, Forschungsergebnisse und/oder wissenschaftliche Veröffentlichungen. Falls es sich bei der Studie um wissenschaftliche Vorarbeiten handelt, die vor einer mittlerweile abgeschlos¬senen Untersuchung durchgeführt wurden, reichen Sie die Bewerbung bitte nur als Projekt der Kategorie 1 ein.

Die Studien, Forschungsergebnisse und/oder wissenschaftlichen Veröffentlichungen müssen in den letzten drei Jahren abgeschlossen worden sein:

Kategorie 3: HERAUSRAGENDE LEISTUNGEN VON EINZELPERSONEN ODER ORGANISATIONEN

Offen für Einzelpersonen oder Organisationen, die über einen längeren Zeitraum einen ausgezeichneten Beitrag zum Schutz, zur Erhaltung und zur Aufwertung von Kulturerbe in Europa (in Bezug auf die oben genannten Bereiche von Kategorie 1) geleistet haben und die normalen Erwartungen im gegebenen Kontext bei Weitem übersteigen. Der Beitrag sollte ein Niveau aufweisen, das im europäischen Kontext als herausragend betrachtet werden kann, und kann innerhalb von Europa Auswirkungen haben.

Die Kandidaten können nur von dritter Seite vorgeschlagen werden.

Die Bewerbungen müssen durch Empfehlungsschreiben von drei weiteren Personen unterstützt werden.

Kategorie 4: BILDUNG, AUSBILDUNG UND BEWUSSTSEINSBILDUNG

Herausragende Initiativen in Bezug auf Bildung, Ausbildung und Bewusstseinsbildung auf dem Gebiet der Erhaltung des materiellen Kulturerbes (in einem der oben genannten Bereiche von Kategorie 1), um die nachhaltige Entwicklung der bebauten Umwelt zu fördern und/oder einen Beitrag hierzu zu leisten.

Die Projekte sollten:

•im Gange und hinreichend fortgeschritten sein, sodass sie bereits zu greifbaren Ergebnissen geführt haben
•beispielhaft sein

•innovativ und kreativ sein

•nachhaltig und in anderen Teilen Europas anwendbar sein

Sie sollten zudem über eine wissenschaftliche Grundlage verfügen, eine breite Öffentlichkeit erreichen und die soziale Eingliederung, den Dialog zwischen den Kulturen und Generationen sowie aktives bürgerschaftliches Engagement fördern.

Die Projekte sollten einen Bezug zu Bildung oder Ausbildung oder zu beiden dieser Bereiche aufweisen. Es kann sich auch um ausschließlich bewusstseinsbildende Projekte handeln (z.B. innovative Medienprojekte, Kampagnen usw.).

Die Ausbildungsprojekte sollten auf einer soliden pädagogischen Methode basieren und Kenntnisse in den Bereichen historische Bauweisen und technische Fertigkeiten, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Beherrschung von Verfahren der Restaurierung und Abstimmung historischer und moderner Technologie vermitteln. Sie sollten zu Selbstachtung und Selbstvertrauen führen.

Die Bildungsprojekte sollten auf einer soliden pädagogischen Methode basieren, um die Öffentlichkeit mit dem materiellen Kulturerbe vertraut zu machen und zu Akzeptanz und Unterstützung für die bebaute Umwelt zu führen und Laien zu sensibilisieren. Das Projekt sollte zu einer veränderten Denkweise im Hinblick auf das materielle Kulturerbe führen.

Alle Projekte sollten zu lokaler Unterstützung, zur Schaffung eines Gefühls für einen Ort, eines Identitätsgefühls und von Verantwortung führen.

Wer kann sich bewerben ?

Bewerbungen können aus allen europäischen Ländern eingereicht werden. Zur Teilnahme am Wettbewerb um die Geldpreise sind jedoch nur Bewerbungen aus Ländern zugelassen, die am Programm "Kultur" der Europäischen Kommission teilnehmen.

Die Bewerbungen können von jeder Person eingereicht werden, die eng mit dem Projekt verbunden ist, sofern vor der Anmeldung eine Genehmigung des Eigentümers des Gebäudes oder der Stätte, des Autors der Studie oder des Kandidaten eingeholt wurde.

Die Bewerbungen können in der gleichen Kategorie lediglich ein weiteres Mal mit erweiterter Dokumentation eingereicht werden.


Bewerbungsunterlagen

Die Bewerber werden gebeten, das Bewerbungsformular auszufüllen und unter Beifügung der erforderlichen Informationen einzureichen. Bitte befolgen Sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen die Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen' für die entsprechende Kategorie sorgfältig, da eine Nichtbefolgung dazu führt, dass das Projekt ausgeschlossen und nicht der Jury vorgelegt wird.

Die Unterlagen können nur in englischer oder französischer Sprache eingereicht werden.

Das Sekretariat von Europa Nostra bestätigt den Eingang der Unterlagen.

Die Unterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern im Archiv von Europa Nostra abgelegt.

Auswahlverfahren

Die prämierten Projekte werden von einer europäischen Jury aus unabhängigen Experten ausgewählt. Die Jurymitglieder werden von Europa Nostra ernannt. Die Jury wendet auf Vorschlag ihres Vorsitzenden ihre eigenen Verfahrensregeln an. Die Entscheidungen der Jury sind verbindlich.

Bewerbungen in den Kategorien 1, 3 und 4 werden vor der Sitzung der Jury vor Ort von einem lokalen Experten beurteilt. Die Sachverständigen reichen ihre Empfehlungen bei der Jury ein.

Die Bewerber werden über die Entscheidung der Jury benachrichtigt. Von schriftlichen Anfragen im Hinblick auf die Entscheidung der Jury ist abzusehen.
Vertreter aller prämierten Projekte werden zur Teilnahme an der Verleihungszeremonie des Preises der Europäischen Union für das Kulturerbe eingeladen, während derer ihnen die Preise überreicht werden.

Die Preise

Alle prämierten Projekte erhalten ein Zertifikat.

Alle prämierten Projekte der Kategorie 1 erhalten eine Bronze-Wandgedenktafel.

Alle prämierten Projekte der Kategorien 2, 3 und 4 erhalten eine Bronzestatue.

Die Gewinner eines Hauptpreises erhalten darüber hinaus ein Preisgeld in Höhe von € 10 000.

Medienberichterstattung:

Die Preisträger sind verpflichtet, die Sperrfrist zu beachten, die in ihrer Benachrichtigung über den Erhalt eines Preises aufgeführt ist; es gilt die vom Sekretariat von Europa Nostra angegebene Frist. Ziel der Frist ist es, den Effekt der Bekanntgabe der gesamten Liste der Preisträger zu maximieren.

Die prämierten Projekte werden in ganz Europa einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht.

Die Preisträger sollten sich (nach Aufhebung der Frist) bemühen, für lokale Medienberichterstattung über ihren Preis zu sorgen, und stellen dem Sekretariat von Europa Nostra eine Liste ihrer lokalen Medienkontakte zur Verfügung.

Es wird erwartet, dass die Preisträger Europa Nostra nach Benachrichtigung über die Entscheidung der Jury nach Bedarf zusätzliches Fotomaterial für PR-Zwecke bereitstellen. Das gesamte eingereichte Fotomaterial muss für den Gebrauch durch Europa Nostra im Rahmen der Medienberichterstattung und anderen Nutzungen urheberrechtsfrei sein; die Bildnachweise werden auf Verlangen angegeben.

Von den Preisträgern wird erwartet, dass sie in Absprache mit dem Sekretariat von Europa Nostra und nach der Verleihungszeremonie des Preises für das europäische Kulturerbe eine lokale Verleihungszeremonie organisieren, um den Preis den an der Durchführung des Projekts Beteiligten und der lokalen Gemeinde zu präsentieren und ihre Leistungen auf nationaler Ebene bekannt machen.

Die Eigentümer oder die Verantwortlichen für prämierte Projekte der Kategorie 1 sind verpflichtet, die verliehene Bronze-Gedenktafel vor Ort an gut sichtbarer Stelle anzubringen.